12.07.2024 | Aktuelles 2024 | LANGZEITKONTEN
12.07.2024
Wichtiger Hinweis!
Auflösung von Langzeitkonten für Mitarbeitende mit Erreichen der Regelaltersgrenze
Für Mitarbeitende, die bereits eine Altersrente in Anspruch nehmen und/oder die Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung erreicht haben, sind die gesetzlichen Voraussetzungen nicht mehr erfüllt. Der eigentliche Verwendungszweck des Wertguthabens – Freistellung vor Beginn der Altersrente bzw. vor Erreichen der Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung – kann nicht mehr erreicht werden. Damit liegt ein sog. Störfall vor.
Der Gesetzgeber schreibt im Störfall die beitragsrechtliche Auflösung des Wertguthabens vor.
Die Auflösung des Wertguthabens wird durch die GKV-Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger jetzt konsequent eingefordert. Die Arbeitgeber sind verpflichtet, diesem Beschluss Rechnung zu tragen und die bestehenden Konten mit sofortiger Wirkung aufzulösen.
07.05.2024 | Aktuelles 2024 | LANGZEITKONTEN
07.05.2024
Jahreskontoauszug 2023
In den nächsten Tagen erhalten Sie Ihren Kontoauszug für das Jahr 2023. Die wichtigsten Hinweise zum Jahreskontoauszug finden Sie hier:
- Die Wertstellung, das heißt der Tag, an dem Ihre Einbringung dem Langzeitkonto gutgeschrieben wird, ist der 1. des Einzahlungsmonats. Die Verzinsung erfolgt bereits ab dem 1. des Einzahlungsmonats, auch wenn die Einbringung erst im Laufe des Monats erfolgt.
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- Es fallen keine Kontoführungsgebühren oder sonstige Gebühren für Ihr Langzeitkonto an. Diese trägt – wie tariflich vereinbart – Ihr Arbeitgeber.
- Die Zinsgewinne des vergangenen Jahres werden mit dem einmal jährlich verschickten Kontoauszug ausgewiesen.
- Das Langzeitkonto ist kein „Girokonto“ oder „Sparbuch“. Das Wertguthaben kann aufgrund gesetzlicher Vorschriften nur für die Finanzierung von Arbeitsentgelt während der Freistellungsphase verwendet werden.
- Sie können Ihr Langzeitkonto nicht kündigen und dann das angesparte Wertguthaben auf Ihr Girokonto auszahlen lassen. Eine Auszahlung erfolgt aber, wenn Sie bei Ihrem Arbeitgeber ausscheiden und Ihr Langzeitkonto nicht durch einen neuen Arbeitgeber oder durch die Deutsche Rentenversicherung Bund fortgeführt wird. Im Todesfall wird das Wertguthaben an die Erben ausgezahlt.
- Das Wertguthaben ist angespartes Arbeitsentgelt einschließlich der Arbeitgebersozialversicherungsanteile. Deshalb kann eine Auszahlung grundsätzlich nur über Ihren Arbeitgeber erfolgen. Dabei werden die zum Auszahlungszeitpunkt geltenden steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Regelungen berücksichtigt.
15.02.2024 | Aktuelles 2024 | ZINSGUTSCHRIFT 2023
15.02.2024
Zinsgutschrift: Ihre Zinsen für das Jahr 2023
Die Zinsgutschriften sehen Sie ab sofort über Ihren persönlichen online-Zugriff im Langzeitkontenportal.
Natürlich teilen wir Ihnen die Zinsgutschrift auch auf Ihrem Kontoauszug 2023 mit.
Dieser wird bis Ende April 2024 versandt.
06.12.2023 | Aktuelles 2023 | VERZINSUNG 2024
06.12.2023
GUTE NACHRICHTEN!
VERZINSUNG FÜR DAS JAHR 2024
Die Verzinsung steigt im Jahr 2024 von 2,3%
auf 3,0%.
Profitieren Sie davon zum Beispiel für:
- Sabbatical
- Kurzzeitentnahme zur Pflege von Kindern
- Freistellung vor der Rente
- Pflege- oder Familienzeit
- Gesundheitswoche
- Berufliche Qualifizierung
- Teilzeit
31.03.2023 | Aktuelles 2023 | LANGZEITKONTEN
31.03.2023
Jahreskontoauszug 2022
Die Kontoauszüge für das Jahr 2022 werden heute an Sie verschickt. Die wichtigsten Hinweise zum Jahreskontoauszug finden Sie hier:
- Die Wertstellung, das heißt der Tag, an dem Ihre Einbringung dem Langzeitkonto gutgeschrieben wird, ist der 1. des Einzahlungsmonats. Die Verzinsung erfolgt bereits ab dem 1. des Einzahlungsmonats, auch wenn die Einbringung erst im Laufe des Monats erfolgt.
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- Es fallen keine Kontoführungsgebühren oder sonstige Gebühren für Ihr Langzeitkonto an. Diese trägt – wie tariflich vereinbart – Ihr Arbeitgeber.
- Die Zinsgewinne des vergangenen Jahres werden mit dem einmal jährlich verschickten Kontoauszug ausgewiesen.
- Das Langzeitkonto ist kein „Girokonto“ oder „Sparbuch“. Das Wertguthaben kann aufgrund gesetzlicher Vorschriften nur für die Finanzierung von Arbeitsentgelt während der Freistellungsphase verwendet werden.
- Sie können Ihr Langzeitkonto nicht kündigen und dann das angesparte Wertguthaben auf Ihr Girokonto auszahlen lassen. Eine Auszahlung erfolgt aber, wenn Sie bei Ihrem Arbeitgeber ausscheiden und Ihr Langzeitkonto nicht durch einen neuen Arbeitgeber oder durch die Deutsche Rentenversicherung Bund fortgeführt wird. Im Todesfall wird das Wertguthaben an die Erben ausgezahlt.
- Das Wertguthaben ist angespartes Arbeitsentgelt einschließlich der Arbeitgebersozialversicherungsanteile. Deshalb kann eine Auszahlung grundsätzlich nur über Ihren Arbeitgeber erfolgen. Dabei werden die zum Auszahlungszeitpunkt geltenden steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Regelungen berücksichtigt.
31.01.2023 | Aktuelles 2023 | ZINSGUTSCHRIFT 2022
31.01.2023
Zinsgutschrift: Ihre Zinsen für das Jahr 2022
Die Zinsgutschriften sehen Sie ab sofort über Ihren persönlichen online-Zugriff im Langzeitkontenportal. Natürlich teilen wir Ihnen die Zinsgutschrift auch auf Ihrem Kontoauszug 2022 mit. Dieser wird um den 1. April 2023 versandt.