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Kurzarbeit
1. Welche Vorteile bieten Langzeitkonten?
  • Ihr Arbeitsverhältnis bleibt bestehen
  • Freigestellt bei laufendem Entgelt
  • Kranken-, pflege- und sozial­versichert
  • Aus Zeitwert wird verzinster Geldwert
  • Attraktive Verzinsung
  • Kapital­ertragssteuer entfällt
  • Kein Freistell­ungs­auftrag erforderlich
  • Keine Kontoführungsgebühren
  • Freie Vererbbarkeit
2. Welchem Zweck dient das Langzeitkonto?
Mit dem Wertguthaben des Langzeitkontos können zukünftige Freistellungen von der Arbeitspflicht unter Fortzahlung von Arbeitsentgelt finanziert werden. (siehe auch "Das Prinzip Langzeitkonto")
3. Für wen kann ein Langzeitkonto eingerichtet werden?
Ein Langzeitkonto wird für denjenigen Arbeitnehmer eröffnet, dessen Unternehmen in den Geltungsbereich des „Tarifvertrag zur Führung von Langzeitkonten für die Arbeitnehmer verschiedener Unternehmen des DB Konzerns (Lzk-TV)" fällt.
4. Muss das Langzeitkonto beantragt werden?
Das Langzeitkonto wird automatisch eingerichtet, wenn eine erste Gutschrift erfolgt. Der Arbeitnehmer muss lediglich einen Antrag auf Einbringung von Entgelt, Urlaubstage oder Zeitguthaben beim Arbeitgeber stellen.
5. Muss der Arbeitgeber ein Langzeitkonto anbieten?
Nur Unternehmen im Geltungsbereich des Lzk-TV bieten ein Langzeitkonto an.
6. Wo wird das Wertguthaben des Langzeitkontos geführt?
Die Führung und Verwaltung der Wertguthaben übernimmt der Fonds zur Sicherung von Wertguthaben e.V. (Wertguthabenfonds). Der Wertguthabenfonds ist eine gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien gem. § 4 Abs. 2 TVG.
7. Was passiert bei Arbeitgeberwechsel
a) innerhalb des Geltungsbereiches nach Anlage 1 gem. Lzk-TV?

Unter den Voraussetzungen des § 7 Abs. 1 bis 3 Lzk-TV besteht grundsätzlich die Möglichkeit bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses das im Wertguthaben enthaltene Entgeltguthaben zu übertragen. Bei einem Unternehmenswechsel im Sinne der Anwendungsrichtlinie „Arbeitnehmerwechsel im Konzern“ zu einem Unternehmen, das vom Geltungsbereich des Lzk-TV erfasst ist, wird das Langzeitkonto des Arbeitnehmers sowie die darauf entfallenden Arbeitgeberanteile am Gesamtsozialversicherungsbeitrag durch vollautomatischen Datentransfer im Langzeitkontenportal auf das neue Unternehmen übertragen und das Wertguthaben beim Wertguthabenfonds weitergeführt (§ 7 Abs. 1 Lzk-TV).

b) außerhalb des Geltungsbereiches nach Anlage 1 gem. Lzk-TV?

Scheidet der Arbeitnehmer aus dem Arbeitsverhältnis aus, kann das im Wertguthaben enthaltene Entgeltguthaben nach den gesetzlichen Regelungen innerhalb von 6 Monaten auf einen Arbeitgeber übertragen werden, sofern der Arbeitgeber zustimmt, der nicht in der Anlage 1 gemäß Lzk-TV aufgeführt ist und das Langzeitkonto kann zu den beim neuen Arbeitgeber geltenden Bedingungen fortgeführt werden. Sinnvoll ist dabei der Abschluss einer Übernahmevereinbarung zwischen den beiden Arbeitgebern, die den Interessen des neuen Arbeitgebers gerecht wird.

Bei einem Wechsel zu einem Unternehmen, welches keine Regelung zu einem Langzeitkonto getroffen hat, ist das Wertguthaben innerhalb von sechs Monaten entsprechend der gesetzlichen Vorschriften und unter Berücksichtigung der geltenden Steuergesetze sowie der Arbeitgeber und Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung an den Arbeitnehmer auszuzahlen (§ 7 Abs. 4 Lzk-TV). In diesem Fall erhält der Arbeitnehmer im Umfang des vorhandenen Wertguthabens eine Kapitalauszahlung, die dann verbeitragt und versteuert wird.

In diesem Fall ist der Antrag auf Auszahlung vom Arbeitnehmer bei der Deutsche Bahn AG, DB Personalservice zu stellen.
8. Was passiert, wenn der neue Arbeitgeber außerhalb des DB Konzerns die Übertragung des Langzeitkontos ablehnt?
Stimmt der neue Arbeitgeber der Übertragung des Langzeitkontos nicht zu und ist eine Übertragung auf die Deutsche Rentenversicherung Bund nicht möglich oder vom Arbeitnehmer nicht gewünscht, muss das Wertguthaben aufgelöst werden. In diesem Fall erhält der Arbeitnehmer im Umfang des vorhandenen Wertguthabens eine Kapitalauszahlung, die dann verbeitragt und versteuert wird.
9. Was geschieht mit dem Wertguthaben des Arbeitnehmers im Falle einer Kündigung oder eines Aufhebungsvertrages?
Grundsätzlich sieht der Lzk-TV folgende Alternativen vor:

  • Übertragung auf einen anderen Arbeitgeber
  • Übertragung auf die Deutsche Rentenversicherung Bund (siehe auch Frage 29).
  • Einmalige Auszahlung (Störfall, siehe auch Frage 14)
10. Was kostet den Arbeitnehmer das Langzeitkonto?
Es kommen keine Kosten auf den Arbeitnehmer zu. Die Verwaltungskosten der Langzeitkonten werden gemäß den tarifvertraglichen Bestimmungen durch den Wertguthabenfonds getragen.
11. Wird das Langzeitkonto bei Arbeitslosigkeit aufgelöst?
Nein, das ist nicht zwangsläufig so. Der bisherige Arbeitgeber kann das Langzeitkonto ggf. noch 6 Monate weiter führen. Erst, wenn der Arbeitnehmer nach 6 Monaten kein neues Arbeitsverhältnis hat oder der neue Arbeitgeber das Langzeitkonto nicht fortführen will oder es nicht kann, weil dieser selbst keine Langzeitkonten führt, kommt es zum Störfall. Das Wertguthaben wird dann - unter Berücksichtigung der dann geltenden steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Regelungen - ausgezahlt.

Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer zusätzlich die Möglichkeit, das im Wertguthaben enthaltene Entgeltguthaben, das nicht mehr vereinbarungsgemäß verwendet werden kann, sowie die nach den gesetzlichen Regelungen darauf anfallenden Arbeitgeberanteile am Gesamtsozialversicherungsbeitrag auf die Deutsche Rentenversicherung Bund zu übertragen (siehe auch Frage 29).
12. Ist das Wertguthaben vererbbar?
Bei Tod des Arbeitnehmers geht der Anspruch auf Auszahlung des Wertguthabens auf die oder den Erben über. Das Wertguthaben wird - unter Berücksichtigung der dann geltenden steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Regelungen - an die oder den Erben ausgezahlt (§ 7 Abs. 5 Lzk-TV).
13. Ist das Langzeitkonto gegen Insolvenz des Arbeitgebers geschützt?
Ja. Die Verwaltung und die Kapitalanlage der Entgeltguthaben erfolgt nicht beim Arbeitgeber, sondern extern durch den "Fonds zur Sicherung von Wertguthaben e.V. (Wertguthabenfonds)".

Der Wertguthabenfonds ist eine gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien. Er unterliegt tarifvertraglichen Vorschriften. Tarifvertraglich ist geregelt, dass der Arbeitnehmer einen direkten Anspruch gegen den Wertguthabenfonds auf die Auszahlung des Entgeltguthabens hat, wenn der Arbeitgeber insolvent wird. Eine Auszahlung an den Arbeitgeber wird dadurch ausgeschlossen.
14. Was ist ein „Störfall"?
Ein Störfall liegt immer dann vor, wenn der eigentliche Verwendungszweck des Wertguthabens (die Finanzierung von Freistellung während des Arbeitsverhältnisses) nicht mehr möglich ist. Das ist z.B. dann der Fall, wenn das Arbeitsverhältnis durch Kündigung oder Aufhebungsvertrag endet oder wenn das Langzeitkonto bei einem Arbeitgeberwechsel nicht weiter fortgeführt werden kann, weil der neue Arbeitgeber keine Langzeitkonten anbietet.

Liegt ein Störfall vor, wird das Wertguthaben - unter Berücksichtigung der dann geltenden steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Regelungen - ausgezahlt.

Auch wenn das Wertguthaben grundsätzlich in der Freistellungsphase vollständig verwendet werden soll, kann ein Restbetrag bestehen bleiben, da das Wertguthaben in den meisten Fällen auch während der Freistellungsphase verzinst wird. Dieser Restbetrag wird dann auch als Störfall abgewickelt und an den Arbeitnehmer ausgezahlt.
15. Welche Entgeltteile können in das Langzeitkonto eingebracht werden?
Der Arbeitnehmer hat die Möglichkeit aus laufendem Monatsentgelt entweder laufend monatlich oder einmalig sowie aus Einmalbezügen (z.B. Urlaubsgeld, Jährliche Zuwendung (Weihnachtsgeld)) einmalig oder laufend jährlich Entgelt einzubringen. Entsprechende Ausführungen zu den Einbringungsmöglichkeiten finden Sie in § 4 Abs. 1 des „Tarifvertrag zur Führung von Langzeitkonten für die Arbeitnehmer verschiedener Unternehmen des DB Konzerns (Lzk-TV)". Innerhalb dieser Vorgaben kann der Arbeitnehmer die Art und Höhe seiner Einzahlung individuell wählen (Einbringungsvereinbarung).
16. Gibt es für die Einzahlung Mindest- oder Höchstbeträge?
Die Mindesteinbringung beträgt für Einmalzahlungen 120,00 € und bei Vereinbarung monatlich regelmäßiger Einbringung 10,00 €.

Einen Höchstbetrag gibt es grundsätzlich nicht. Ihr monatliches Arbeitsentgelt muss jedoch nach Abzug der Einzahlung oberhalb einer geringfügigen Beschäftigung im Sinne des § 8 Abs. 1 SGB IV bleiben. Der Grund für diese Grenze ist der Fortbestand Ihrer Sozialversicherungspflicht.
17. Wo kann der Arbeitnehmer den Geldwert der Übertragung ersehen?
a) Im Übertragungsmonat auf der Abrechnungsbescheinigung.

b) Über den persönlichen Onlinezugriff im Langzeitkontenportal.
18. Welche Zeitguthaben können in das Langzeitkonto eingebracht werden?
Die Modelle für die Einbringung von Zeitguthaben sind im DB Konzern unterschiedlich. Für viele Unternehmen gilt ein Jahresarbeitszeitmodell, bei dem am Ende des Arbeitszeitjahres der Arbeitnehmer die Möglichkeit hat, auf Antrag bis zu 50% der dann bestehenden Überzeit in das Langzeitkonto einzubringen. In einzelnen Unternehmen werden Überzeiten, ggf. auch anteilig, ohne besonderen Antrag des Arbeitnehmers in das Langzeitkonto übertragen. Der Arbeitnehmer hat allerdings die Möglichkeit statt der Übertragung eine Auszahlung oder ein Verbleib der Zeiten im Arbeitszeitkonto zu wählen.

Ebenfalls können Zeitguthaben aus Urlaubsansprüchen oder Zusatzurlaub dem Langzeitkonto gutgeschrieben werden.
19. Zu welchem Stundensatz wird ein Zeitguthaben gutgeschrieben?
Wenn der Arbeitnehmer Zeitguthaben in sein Langzeitkonto einbringt, wird dieses in ein Geldguthaben umgerechnet und als Geldwert gutgeschrieben: Dabei gilt der individuelle Stundensatz, der sich für Sie aus den für Sie gültigen jeweiligen tarifvertraglichen Entgeltbestimmungen ergibt, die zu dem Zeitpunkt gelten, zu dem Sie den Übertrag vornehmen.
20. Was ist bei der Einbringung von Urlaubsansprüchen in das Langzeitkonto zu beachten?
Erholungsurlaubsansprüche, die über den gesetzlichen Mindesturlaub hinausgehen, können dem Langzeitkonto auf Antrag des Arbeitnehmers gutgeschrieben werden. Urlaubsansprüche aus dem laufenden Urlaubsjahr können frühestens ab Juli des laufenden Urlaubsjahres übertragen werden.

Der Arbeitnehmer kann grundsätzlich nicht auf seinen gesetzlichen Mindesturlaub verzichten und diesen in ein Langzeitkonto einbringen. Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt bei einer 5-Tage-Woche 20 Tage gemäß § 3 Bundesurlaubsgesetz. Auf die Urlaubsansprüche, die über dem gesetzlichen Mindesturlaub liegen, kann der Arbeitnehmer verzichten und diese in das Langzeitkonto einbringen.

Hinweis: Der Einbringungsbetrag beim Einbringen von Erholungsurlaub wird durch den Arbeitgeber um 5% erhöht. Dadurch werden eventuelle Arbeitsunfähigkeitszeiten während der Freistellung aus eingebrachtem Urlaub berücksichtigt.
21. Kann der Arbeitnehmer auch alten Urlaub aus dem Vorjahr in das Langzeitkonto übertragen?
Der Übertrag von Resturlaub in das Langzeitkonto ist grundsätzlich möglich. Auch in diesem Fall gilt, dass nur Urlaub oberhalb des gesetzlichen Mindesturlaubs übertragen werden kann.

Zu beachten sind jedoch auch hier die tarifvertraglichen und gesetzlichen Verfallfristen. Der Antrag auf Übertragung von Urlaub aus dem Vorjahr muss frühzeitig gestellt werden, weil die Urlaubsübertragung vor dem 30. Juni des Folgejahres stattfinden muss.
22. Was ist bei der Einbringung von Zusatzurlaub für Schicht- und/oder Nachtarbeit zu beachten?
Zeitguthaben aus Zusatzurlaub können auf Antrag des Arbeitnehmers dem Langzeitkonto gutgeschrieben werden.

Hinweis: Der Einbringungsbetrag beim Einbringen von Zusatzurlaub wird durch den Arbeitgeber um 5% erhöht. Dadurch werden eventuelle Arbeitsunfähigkeitszeiten während der Freistellung aus eingebrachtem Urlaub berücksichtigt.
23. Welche Verwendungsmöglichkeiten sind bei Wertguthaben vorgesehen?
Das Wertguthaben kann in Anspruch genommen werden für gesetzlich geregelte vollständige oder teilweise Freistellungen von der Arbeitsleistung oder gesetzlich geregelte Verringerungen der Arbeitszeit,

  1. in denen der Arbeitnehmer nach § 3 des Pflegezeitgesetzes vom 28. Mai 2008 in der jeweils geltenden Fassung einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung pflegt,

  2. in denen der Beschäftigte nach § 15 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes ein Kind selbst betreut und erzieht oder

  3. für die der Arbeitnehmer eine Verringerung seiner vertraglich vereinbarten Arbeitszeit nach § 8 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes verlangen kann.


    Für vertraglich vereinbarte vollständige oder teilweise Freistellungen von der Arbeitsleistung oder vertraglich vereinbarte Verringerungen der Arbeitszeit,

  4. die unmittelbar vor dem Zeitpunkt liegen, zu dem der Arbeitnehmer eine Rente wegen Alters bezieht oder

  5. in denen der Arbeitnehmer an beruflichen Qualifizierungsmaßnahmen teilnimmt

  6. in denen der Arbeitnehmer an einer mindestens 5-tägigen Gesundheitswoche/Präventionswoche teilnimmt

  7. in denen der Arbeitnehmer ein Sabbatical (zweckungebundene Freistellung) nimmt.


  8. für vollständige Freistellungen von der Arbeitsleistung, wenn der Arbeitnehmer nach Ausschöpfung des Anspruches gemäß § 45 Abs. 2 Satz 1 SGB V sein erkranktes Kind betreut und das Kind das zwölfte Lebensjahr nicht vollendet hat, soweit der Arzt die Notwendigkeit der Anwesenheit des Arbeitnehmers zur Betreuung bestätigt.

Grundsätzlich dienen die angesparten Wertguthaben zur Finanzierung der Freistellungsphasen. In diesen Zeiten wird der Arbeitnehmer von seiner Arbeitspflicht freigestellt, erhält aber weiter seine Entgeltzahlungen, finanziert aus dem Wertguthaben. Dies gilt unabhängig vom Zweck der einzelnen Freistellungsphase.
24. Sabbatical - was ist das?
Das Sabbatical ist eine Form von Sonderurlaub der dem Arbeitnehmer zur Weiterbildung, für ein Praktikum oder zum Reisen gewährt wird. Im Sinne des Langzeitkontentarifvertrages kann eine Freistellung zwischen 2 Wochen und 12 Monaten beantragt werden.

Der Einsatz des Wertguthabens für ein Sabbatical ist vom Arbeitnehmer bei seinem Arbeitgeber schriftlich zu beantragen. Dabei ist für die Mindestfreistellungsdauer eine Antragsfrist von sechs Wochen vor Beginn der beantragten Freistellung einzuhalten. Sofern keine ergänzende betriebliche Regelung besteht, verlängert sich die Antragsfrist für jeden angefangenen 4-Wochen-Zeitraum der gewünschten Freistellung oberhalb der Mindestfreistellungsdauer um eine Woche. Der Arbeitgeber hat den Arbeitnehmer im Falle einer Ablehnung des Antrags über die Gründe der Ablehnung zu informieren.
25. Kann das Langzeitkonto auch genutzt werden, um die notwendige Betreuung eines erkrankten Kindes sicherzustellen?
Ja, das Langzeitkonto kann auch für eine vollständige Freistellung von der Arbeitsleistung genutzt werden, wenn der Arbeitnehmer nach Ausschöpfung des Anspruches gemäß § 45 Abs. 2 Satz 1 SGB V sein erkranktes Kind betreut und das Kind das zwölfte Lebensjahr nicht vollendet hat. Voraussetzung ist die Bestätigung des Arztes über die Notwendigkeit der Anwesenheit des Arbeitnehmers zur Betreuung.
26. Unterstützt der Arbeitgeber die berufliche Weiterbildung?
Der Arbeitgeber fördert die Arbeitnehmer finanziell, die sich im Rahmen individueller Fördervereinbarungen sich aus dem Langzeitkonto für eine berufliche Qualifizierung freistellen lassen. Der Arbeitgeber gewährt dem Arbeitnehmer einen Zuschuss in Höhe von 10% des Freistellungsentgelts. Der Zuschuss wird arbeitgeberseitig in das Langzeitkonto eingebracht.
27. Wie hoch ist das Arbeitsentgelt in der Freistellungsphase?
Gemäß Lzk-TV kann der Arbeitnehmer wählen, ob er während der Freistellung Arbeitsentgelt in Höhe von 70 bis 100 % des maßgeblichen Urlaubsentgelts erhalten möchte. Entsprechend seiner Wahl verändert sich die Dauer des Freistellungsanspruchs.
28. Kann der Arbeitnehmer jederzeit über sein Wertguthaben verfügen und sich das Wertguthaben auszahlen lassen?
Nein, das geht grundsätzlich nicht. Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass das Wertguthaben des Langzeitkontos lediglich für die bezahlte Freistellung während des Arbeitsverhältnisses genutzt werden kann. Eine Kapitalauszahlung ist ausgeschlossen (Ausnahme: Störfall, siehe Frage 14).
29. Wann kann der Arbeitnehmer sein Wertguthaben auf die Deutsche Rentenversicherung Bund übertragen?
Die Übertragung auf die DRV Bund verlangt gemäß § 7 f Abs. 1 SGB IV die Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses. Das Wertguthaben muss einschließlich des Arbeitgebersozialversicherungsbeitrags zum Zeitpunkt der Übertragung einen Wert von derzeit (2024) 21.210 € in den alten Bundesländern und 20.790 € in den neuen Bundesländern (entspricht dem 6-fachen der Bezugs­größe nach § 18 SGB IV) übersteigen.

Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, kann der Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch schriftliche Erklärung gegenüber dem bisherigen Arbeitgeber verlangen, dass das Wertguthaben auf die DRV Bund übertragen wird. Nach der Übertragung sind die mit dem Wertguthaben verbundenen Arbeitgeberpflichten von der DRV Bund zu erfüllen. Der Arbeitnehmer hat nunmehr nur die Möglichkeit, das Guthaben im Rahmen der gesetzlichen Verwendungszwecke über die DRV Bund in Anspruch zu nehmen. Eine Rückübertragung oder eine Übertragung auf einen weiteren neuen Arbeitgeber ist ausgeschlossen.
30. Wie werden Wertguthaben lohnsteuerlich behandelt?
Für den Arbeitnehmer gilt das Zuflussprinzip, d. h. die Besteuerung erfolgt zu dem Zeitpunkt, an dem das Wertguthaben an den Arbeitnehmer ausgezahlt wird und dieser darüber wirtschaftlich verfügen kann. Es werden also immer Bruttobeträge eingezahlt. Das heißt, Steuern und Sozialversicherungsbeiträge werden nicht bei der Einzahlung, sondern erst bei der Auszahlung abgeführt (§ 3 Abs. 7 Lzk-TV). Die Rückzahlung erfolgt über den Arbeitgeber. Der Arbeitgeber führt die darauf entfallenen Steuern und Sozialversicherungsbeiträge entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ab.
31. Wie werden Wertguthaben sozialversicherungsrechtlich behandelt?
Während der Arbeitsphase müssen nur für das fällige, tatsächlich an den Arbeitnehmer ausgezahlte Arbeitsentgelt Beiträge zur Sozialversicherung geleistet werden.

Beispiel 1:

Arbeitnehmer A verdient im Monat 3.000 €. Er verzichtet monatlich auf 100 € seines Entgeltes und lässt sich nur 2.900 € auszahlen. Die 100 € werden seinem Langzeitkonto gutgeschrieben. In diesem Fall sind zunächst nur 2.900 € zu verbeitragen. Während der Freistellungsphase kommt das Wertguthaben als Arbeitsentgelt zur Auszahlung. Dabei werden die dann anfallenden Beiträge zur Sozialversicherung aus dem Wertguthaben nach den maßgeblichen sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen abgeführt.

Beispiel 2:

Arbeitnehmer B verzichtet 15 Monate lang auf 200 € Monatsgehalt, um sich daraus einen Monat Freistellung zu finanzieren. Dieser Arbeitnehmer lässt sich sein Wertguthaben in Höhe von 3.000 € im Rahmen eines Freistellungsmonats auszahlen. Das Entgelt während der Freistellung von 3.000 € unterliegt entsprechend der steuerlichen Folgen auch der Beitragspflicht.

Im „Störfall" (z. B. einmalige Auszahlung des Wertguthabens bei Kündigung) richtet sich der Beitrag zur Sozialversicherung für das verbleibende Wertguthaben nach einem besonderen Verfahren.
32. Hat die Einbringung von Entgelt Auswirkungen auf das sozialversicherungspflichtige Entgelt?
Im "Antrag auf Einbringung von Entgelt" wird darauf hingewiesen, dass eine Entgelteinbringung zur Reduzierung des sozialversicherungspflichtigen Entgelts u.a. dazu führen kann, dass sich zukünftige Leistungen der Sozialversicherungsträger reduzieren können. Für die Berechnung z.B. eines Krankengeldanspruchs in der Ansparphase ist das Monatsentgelt (Brutto) maßgeblich, das tatsächlich zur Auszahlung kommt. Die Einbringungsbeträge zu Gunsten des Langzeitkontos bleiben bei dieser Berechnung unberücksichtigt.
33. Sind Langzeitkonten ein Ersatz für die betriebliche Altersversorgung?
Nein. Langzeitkonten sind ein Instrument zur Freistellung während der aktiven Arbeitsphase. Die betriebliche Altersversorgung wird nach Austritt aus dem aktiven Arbeitsverhältnis gewährt und ergänzt somit die gesetzliche Rente
34. Kann man ein Langzeitkonto parallel zu einer Pensionszusage haben?
Ja, ein Langzeitkonto kann parallel zu einer Pensionszusage eingerichtet werden. Langzeitkonten bieten in diesem Fall zusätzlich die Möglichkeit, steuer- und sozialversicherungsfrei Kapital anzusparen, um eine vorzeitige Freistellung vor der Altersrente zu finanzieren.
35. Können einem Arbeitnehmer während der Freistellung Nachteile bei der im Unternehmen bestehenden arbeitgeberfinanzierten betrieblichen Altersversorgung entstehen?
Grundsätzlich nicht, wenn die arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersversorgung an die Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers geknüpft ist. Während der Freistellung steht der Arbeitnehmer in einem Arbeitsverhältnis und ist damit betriebszugehörig.
36. Besteht während einer Freistellung aus dem Langzeitkonto weiterhin Urlaubsanspruch?
Eine Freistellung aus dem Langzeitkonto hat keine Auswirkungen auf den gesetzlichen bzw. tarifvertraglichen Urlaubsanspruch. Dieser bleibt auch während einer Freistellung entsprechend bestehen. In der Regel kann der Erholungsurlaub vor oder nach einer Freistellung entsprechend der betrieblichen Regelungen beantragt werden. Eine Ausnahme hiervon besteht bei längeren Freistellungen vor Beginn der Altersrente. Vor Beginn der Freistellung vor Altersrente ist der vollständige Jahresurlaub des laufenden Jahres abzuwickeln. Urlaubsansprüche, die während der Freistellung noch entstehen, werden bei der Berechnung der Freistellungsdauer mit berücksichtigt und verlängern somit die Freistellungsdauer aus dem Langzeitkonto entsprechend. Das vereinbarte Freistellungsentgelt wird während der gesamten Freistellung inkl. des Urlaubs entsprechend gezahlt.
37. Besteht während der Freistellung Anspruch auf jährliche Zuwendung (Weihnachtsgeld) oder Urlaubsgeld bzw. vergleichbare Zahlungen?
Auch während der Freistellung aus dem Langzeitkonto entsteht auf Basis der entsprechenden tarifvertraglichen Regelungen der Anspruch auf jährliche Zuwendung (Weihnachtsgeld) und/oder Urlaubsgeld bzw. vergleichbarer Zahlungen. Hat der Arbeitnehmer während der Freistellung einen Auszahlungsgrad zwischen 70 und 100% vom Urlaubsentgelt gewählt, reduziert sich der Anspruch entsprechend, da sich die Freistellungszeit entsprechend verlängert.
38. Wird während der Freistellung die vermögenswirksame Leistung weitergezahlt?
Ja, wenn der Arbeitnehmer eine vermögenswirksame Leistung erhält, werden die vertraglichen Verpflichtungen auch während der Freistellungsphase weiter erfüllt.
39. Welche Besonderheiten gibt es bezüglich der verschiedenen wählbaren Auszahlungsmodelle in den FGr-TVen?
Da sich durch die Wahl des Auszahlungsmodells die Höhe der jährlichen Zuwendung und des Urlaubsgelds verändern können, haben sich die Tarifparteien sowohl für die Einbringung von Zeitguthaben als auch für die Freistellung auf ein Modell verständigt, welches immer unabhängig von der persönlichen Wahl des Auszahlungsmodells angewandt wird:

  • Für am 31. Dezember 2015 bestandene Langzeitkonten oder solche, die mit der Einbringung von Zeitgutschriften zum 31.12.2015 neu eröffnet wurden, gilt für die zukünftige Einbringung von Zeitguthaben wie für den Anspruch auf jährliche Zuwendung oder Urlaubsgeld während der Freistellung immer das 13er-UG Modell weiter fort. Damit wird die bisherige Systematik auch weiterhin beibehalten.
  • Für Langzeitkonten, die ab dem 01.01.2016 neu eingerichtet werden, findet unabhängig von der persönlichen Wahl eines Auszahlungsmodells sowohl für die Einbringung von Zeitguthaben wie auch für den Anspruch auf jährliche Zuwendung während der Freistellung stets das 12,5er Modell (Grundmodell) Anwendung.
40. Wie wird das Wertguthaben angelegt und verzinst?
Das Kapital (die Summe aller Wertguthaben) des Wertguthabenfonds wird für die Dauer des Vertragsverhältnisses vom DEVK Lebensversicherungsverein a.G. verwaltet. Die DEVK hat für das Jahr 2024 eine Gesamtverzinsung des Kapitals in Höhe von 3,0 % vertraglich zugesichert.

Der DEVK Lebensversicherungsverein a.G. gehört dem gesetzlichen Sicherungsfonds bei der Protektor Lebensversicherungs-AG (www.protektor-ag.de) an. Die Protektor Lebensversicherungs-AG ist die Sicherungseinrichtung der Lebensversicherer in Deutschland zum Schutz der Versicherten. Die Sicherungseinrichtung schützt Versicherte vor den Folgen der möglichen Insolvenz eines Lebensversicherers.
41. Sind die Zinsen auf dem Wertguthaben steuerfrei oder muss der Arbeitnehmer einen Freistellungsantrag stellen?
Die Erteilung eines Freistellungsantrags durch den Arbeitnehmer ist nicht erforderlich. Die Zinserträge sind für den Arbeitnehmer steuerfrei und dienen dem weiteren Aufbau seines Wertguthabens. Wird das Wertguthaben zum Zwecke der Freistellung oder im Störfall ausgezahlt, wird der Zinsgewinn wie das übrige Wertguthaben behandelt und als Arbeitsentgelt versteuert und verbeitragt.
42. Wer informiert den Arbeitnehmer über die Höhe und die Entwicklung des Wertguthabens?
  1. Der Wertguthabenfonds informiert die Arbeitnehmer im Folgemonat nach der Ersteinbringung mit einem Begrüßungsschreiben über die Einrichtung des Langzeitkontos und die Anlage des Wertguthabens.

  2. Der Wertguthabenfonds ist tarifvertraglich verpflichtet, jährlich eine Information über den Stand des persönlichen Entgeltguthabens - in Form eines Kontoauszugs - zu übersenden.

  3. Der Arbeitnehmer hat die Möglichkeit sein Wertguthaben via Online-Zugriff abzurufen unter der Internetadresse https://bav.msg-life.com/diebahn.
43. Bis zu welchem Zeitpunkt kann ein Langzeitkonto bespart werden?
Eine Einbringung von Entgelt- bzw. umgerechneten Zeitguthaben in das Langzeitkonto ist nicht mehr möglich, wenn bereits zum Zeitpunkt der Ansammlung von Wertguthaben vorhersehbar ist, dass eine entsprechende Freistellung nicht mehr realisiert werden kann.
44. Welche Fristen muss der Arbeitnehmer bei der Beantragung einer Freistellung einhalten?
Damit auch der Arbeitgeber planen kann, muss der Arbeitnehmer seine Freistellung fristgerecht beantragen. Am besten stimmt er sich so zeitig wie möglich mit seiner Führungskraft ab. Zum Teil richten sich die Fristen nach gesetzlichen Vorgaben, beispielsweise durch das Elternzeit-, Pflegezeit- und Teilzeitgesetz. Auch von den Tarifvertragsparteien wurden zum Teil Fristen festgesetzt:

  • Teilzeit bzw. zeitlich befristete Verringerung der Arbeitszeit: gesetzliche Frist oder 4 Monate im Voraus
  • Freistellung vor der Regelaltersrente: mindestens 9 Monate im Voraus
  • Kindererziehung: gesetzliche Frist oder 4 Monate im Voraus
  • Weiter- und Fortbildung: 4 Monate im Voraus
  • Sabbatical: ab 6 Wochen im Voraus (Frist verlängert sich abhängig von der Freistellungsdauer)
  • Betreuung eines Kindes bei Krankheit: Unmittelbar
  • Gesundheitswoche: 4 Monate im Voraus
45. Inwiefern sind die Regelungen des Lzk-TV auch auf beurlaubte Beamte anwendbar?
Da beurlaubte Beamte Arbeitnehmer sind, finden die Regelungen des Lzk-TV auch auf diese Anwendung, soweit sie als Arbeitnehmer unter den räumlichen, persönlichen und betrieblichen Geltungsbereich des Lzk-TV fallen.
46. Ein zugewiesener Beamter möchte ein Langzeitkonto einrichten lassen, ist dies umsetzbar?
Die Regelungen zum Langzeitkonto sind auf zugewiesene Beamte – aus beamtenrechtlichen Gründen – nicht sinngemäß anwendbar.
Zugewiesene Beamte können die Möglichkeit der Blockfreizeit nach § 9 AZV nutzen, d. h.: wenn dienstliche Gründe nicht entgegenstehen, kann bei Teilzeitbeschäftigung die Zeit einer Freistellung bis zu drei Monaten zusammengefasst werden. Wird die Freistellung an das Ende der bewilligten Teilzeitbeschäftigung gelegt, darf sie bis zu einem Jahr zusammengefasst werden. Bestimmte Zulagen werden seit Inkrafttreten des Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetzes auch bei verblockter Teilzeit gemäß § 9 AZV in der Freistellungsphase berücksichtigt.
47. Wird während der Freistellung der Versorgungszuschlag (§ 21 Abs. 3 DBGrG) weiter gezahlt?
Der Versorgungszuschlag wird entsprechend § 21 Abs. 3 DBGrG auch während der Freistellung auf Basis des Freistellungsentgelts gezahlt.
48. Wird während der Freistellung der KVB - Beitragszuschlag (§ 1 Anhang zum BasisTV) weiter gezahlt?
Der KVB Beitragszuschlag wird auch während der Freistellung gezahlt.
49. Wie wirken sich Freistellungszeiten auf die Berechnung der beamtenrechtlichen Versorgung aus?
Soweit Einzahlungen auf das Langzeitkonto im Rahmen des Lzk-TV erfolgen, ist es unerheblich, ob die Einzahlung durch Urlaubstage, Mehrarbeit, durch Arbeitsentgelt oder Prämien erbracht wurden. Die gesamte Beurlaubungszeit zur DB AG ist daher grundsätzlich ruhegehaltsfähig. Voraussetzung ist die Zahlung des Versorgungszuschlages. Bei Teilzeit wird die ruhegehaltfähige Dienstzeit nach dem Verhältnis der ermäßigten zur regelmäßigen Arbeitszeit bemessen (§ 6 Abs. 1 Satz 3 BeamtVG).
50. Inwiefern sind die Regelungen des Lzk-TV auch auf Arbeitnehmer des AT-Bereichs anwendbar?
Für AT-Arbeitnehmer, die unter den Geltungsbereich der Konzernbetriebsvereinbarung für den AT-Bereich (KBV AT) fallen, wird arbeitsvertraglich keine allgemeine Bezugnahme auf die jeweils für das Unternehmen geltenden Tarifverträge vereinbart. Somit fallen sie nicht unter den Geltungsbereich des Lzk-TV; es sind keine Einbringungen von Zeitguthaben oder Entgelt in das Langzeitkonto möglich. Mit dem Arbeitnehmer des AT-Bereichs kann gemäß § 10 Abs. 2 KBV AT vereinbart werden, dass ein Guthaben aus einem bereits zum Zeitpunkt des Abschlusses des AT-Anstellungsvertrages vorhandenen Langzeitkonto weiter bestehen bleibt. Weitere Einbringungen von Entgelt und Zeitguthaben in das Langzeitkonto sind dann allerdings nicht mehr möglich. Dies gilt nicht für Entnahmen durch Freistellungen aus dem bestehenden Guthaben.
51. Wie melden sich Kontoinhaber online im Langzeitkontenportal an?
  1. Unter der Internetadresse https://bav.msg-life.com/diebahn

  2. Über den Button „LZK-Login“ dieser Website

  3. Der Kontoinhaber meldet sich mit dem persönlichen Benutzernamen und Passwort (wurde per Post versandt) an. Das Initialpasswort ist nur bis zum ersten Login gültig. Danach erfolgt eine automatische Aufforderung, das Passwort zu ändern. Nach erfolgter erstmaliger Anmeldung sind zwei aus einer Vorauswahl zu wählende Sicherheitsfragen zu beantworten. Die gewählten Fragen und deren durch den Kontoinhaber eingegebenen Antworten werden verschlüsselt und in einer Datenbank gespeichert.
52. Woher bekommt der Kontoinhaber erneut die Zugangsdaten?
  1. Bei Verlust des Benutzernamens kann sich der Kontoinhaber unter info@wertguthabenfonds.de, mit Angabe der Personalnummer, informieren (siehe Kontakt).

  2. Bei Falscheingabe des Passwortes hat der Kontoinhaber die Möglichkeit durch einen Klick auf den Button „Passwort vergessen" zu seinen Sicherheitsfragen zu gelangen. Nach richtiger Beantwortung der beiden Sicherheitsfragen wird dem Kontoinhaber innerhalb einer Woche automatisch per Post ein neues Passwort zugestellt.

Nach fünfmaliger Eingabe eines falschen Passwortes oder dreimaliger falscher Beantwortung der Sicherheitsfragen wird der Benutzerzugang gesperrt, um eine unbefugte Nutzung des Langzeitkontos zu verhindern.

Wurde der Benutzerzugang gesperrt, kann die Entsperrung nur über den Wertguthabenfonds erfolgen (siehe Kontakt). Auch in diesem Fall erhält der Benutzer innerhalb einer Woche automatisch per Post ein neues Passwort.
53. Wo finden Kontoinhaber Hilfe zur Bedienung des Langzeitkontenportals?
Hilfe und eine Kurzanleitung finden Sie im „Leitfaden zur Benutzung des Langzeitkontenportals“. Diesen können Sie sowohl im Bereich Anträge dieser Website als auch durch Klicken auf den obigen Link erreichen. Im Langzeitkontenportal finden Sie den Leitfaden unter dem Menüpunkt „Langzeitkonto“ und dort in der linken Spalte unter „Dokumente“.
54. Wo finden Kontoinhaber die Anträge zum Langzeitkonto?
  • Bei Ihrer/m zuständigen HR-Partner.
  • Im Personalportal der DB
  • Bei Ihrem zuständigen DB Personalservice
  • www.wertguthabenfonds.de unter Anträge
  • Im Langzeitkontenportal
55. Darf die Bundesagentur für Arbeit vor Gewährung des Kurzarbeitergeldes die Entsparung eines Langzeitkontos verlangen?
Nein. Guthaben auf Langzeitkonten mit den in § 7c Abs. I Nr. I und Nr. 2 SGB IV genannten Freistellungszwecken werden gemäß § 96 Abs. 4 SGB III ausdrücklich geschont und müssen nicht vor der Gewährung des Kurzarbeitergeldes entspart werden. Damit unterscheiden sich die Wertguthaben ausdrücklich von Flexikonten oder Überstundenmodellen, die im Vorfeld einer Kurzarbeit abgebaut oder aber in ein Langzeitkonto eingebracht werden müssen.
56. Gilt die Schonung auch für das Sabbatical?
Ja, insbesondere nach den Ausführungen des Bundesministeriums für Arbeit (BMAS) ist die Aufzählung der in § 7c Abs. 1 SGB IV gesetzlichen und vertraglichen Freistellungszwecke nicht abschließend, so dass auch weitere vertragliche Freistellungsgründe, wie das Sabbatical, geschützt sind.
57. Kann ein Langzeitkonto während des Kurzarbeitergeldes weiter dotiert werden?
Ein Langzeitkonto kann auch während der Kurzarbeit mit Vergütungsbestandteilen weiter bespart werden, wenn die Arbeitszeit nicht auf „Null" runtergefahren ist und der Arbeitgeber noch Arbeitsentgelt gewährt. Eine Einbringung von Kurzarbeitergeld ist dagegen nicht möglich, da es sich hierbei nicht um Arbeitsentgelt, sondern um eine Ersatzleistung des Staates handelt.
58. Kann die freiwillige (steuerpflichtige) AG-Aufstockung zum Kurzarbeitergeld in ein Langzeitkonto eingebracht werden?
Eine Wertguthabenvereinbarung gemäß § 7b SGB IV setzt die Einbringung von Arbeitsentgelt im Sinne des § 14 SGB IV voraus. Dies ist auch bei Kurzarbeit aus verbleibenden Arbeitsentgeltzahlungen möglich, soweit keine Kurzarbeit „Null" vorliegt. Aber auch die Aufstockungszahlungen von Arbeitgebern lassen sich in diesem Sinne als Arbeitsentgelt qualifizieren.
59. Können Guthaben einer reinen Arbeitszeitregelung vor der Kurzarbeit in ein Langzeitkonto übertragen werden?
Guthaben aus reinen Arbeitszeitregelungen können im Grundsatz einmalig oder laufend in ein Wertguthaben i. S. d. SGB IV überführt werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn eine dahingehende Regelung bereits betriebliche Praxis ist.
60. Berechtigt Kurzarbeit zur kurzfristigen (außerordentlichen) Herabsetzung von vereinbarten Einbringungen in ein Langzeitkonto, auch wenn kein Widerrufsrecht eingeräumt wurde?
Bei Kurzarbeit kommt es bei den Mitarbeitern zu z. T. erheblichen Einbußen im Nettoeinkommen. Bei Kurzarbeit „Null" ist im Zweifel mangels Entgelts die Geschäftsgrundlage der Einbringung weggefallen. Aber auch wenn keine Kurzarbeit „Null" vereinbart ist, haben betroffene Mitarbeiter typischerweise deutlich weniger Nettoeinkommen zur Verfügung. Dem Wunsch von Mitarbeitern nach einer kurzfristigen Anpassung von Umwandlungsvereinbarungen zur Absenkung von z. B. monatlichen Einbringungsbeträgen kann durch eine abändernde Vereinbarung entsprochen werden.
61. Kann der Arbeitgeber eine Freistellung verlangen bzw. kann er verlangen, dass ich meine bereits vereinbarte Freistellung vorziehe?
Nein, dies ist grundsätzlich nicht einseitig möglich; der Mitarbeiter hat stets die Hoheit über die Inanspruchnahme seines Wertguthabens. Eine Verfügungsmacht des Arbeitgebers entspricht ausweislich des § 7b Nr. 2 SGB IV nicht dem mit Langzeitkonten gesetzlichen Zweck.
62. Wer informiert und berät mich bezüglich der Nutzung des Langzeitkontos?
Die Mitarbeiter der

Deutsche Bahn AG
DB Personalservice

- Personal direkt -

Tel.: 069-265 1083

sind zuständig für Beratung und Information zur Nutzung des Langzeitkontos.

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