17.12.2018 | Aktuelles 2018 | LANGZEITKONTEN
17.12.2018
Gute Nachrichten für alle Langzeitkonten­besitzer!
Steigende Verzinsung in 2019 / 100% Übertragung von Überstunden / Langzeitkonten-Förderung / Weitere Regelungen aus dem Tarif­abschluss
Steigende Verzinsung in 2019
Wir freuen uns Ihnen mitteilen zu können, dass die DEVK trotz des historisch niedrigen Zinsniveaus für das Jahr 2019 die Gesamtverzinsung des Kapitals von 2,4 % auf 2,7 % steigern konnte und vertraglich zugesichert hat.
Dies bedeutet ein Plus von 0,3 Prozent gegenüber 2018!
Sie profitieren davon auf Ihr bereits vorhandenes Wertguthaben sowie alle weiteren Einbringungen im Jahr 2019.

Lesen Sie mehr...
100% Übertragung von Überstunden
Auf Antrag können Sie für den Abrechnungszeitraum 2018 bis zu 100 Prozent der angeordneten Arbeitszeitüberschreitung in ihr Langzeitkonto übertragen lassen.
Die Anträge sind bis zum 31. Dezember 2018 beim zuständigen Arbeitszeitmanagement in den Geschäftsfeldern einzureichen. Arbeitnehmer, die bereits einen Antrag gestellt haben und ebenfalls von der erweiterten Übertragungsmöglichkeit profitieren möchten, können diesen entsprechend ändern.
Den Antrag für die Übertragung von 100% angeordneter Arbeitszeitüberschreitung finden Sie hier auf der Webseite unter Anträge!

Langzeitkonten-Förderung
Arbeitnehmer erhalten für jede volle Stunde Überzeit/Mehrarbeit, die am Ende des Abrechnungszeitraums in das Langzeitkonto übertragen wird, einen Zuschuss in Höhe von 5 € pro eingebrachter Stunde. Dieser Zuschuss wird dem Langzeitkonto des Arbeitnehmers gutgeschrieben.
Haben Arbeitnehmer keine Förderung der Einbringung von Überzeit/Mehrarbeit erhalten und bringen sie im Kalenderjahr 2019 Entgelt in ihr Langzeitkonto ein, so erhalten Sie für Einbringungen von insgesamt bis zu 2.400 € einen Zuschuss in Höhe von 15% des eingebrachten Entgeltbetrags. Die Maximalförderung beträgt damit 360 € in 2019. Der Zuschuss für das Kalenderjahr 2019 wird mit der Entgeltzahlung im Januar 2020 dem Langzeitkonto gutgeschrieben.

Weitere Regelungen aus dem Tarifabschluss

Zeitguthaben aus Urlaubstagen
Urlaubstage werden mit dem Stundensatz in ein Geldguthaben umgerechnet und als Geldwert dem Langzeitkonto gutgeschrieben. Der Stundensatz wird um einen Zuschlag in Höhe von 5% erhöht, um evtl. Arbeitsunfähigkeitszeiten während der Freistellung aus eingebrachtem Urlaub zu berücksichtigen.

Kurzzeitentnahme für Pflege von Kindern
Das Langzeitkonto kann zusätzlich für eine vollständige Freistellung von der Arbeitsleistung in Anspruch genommen werden, wenn der Arbeitnehmer nach Ausschöpfung des Anspruches gemäß § 45 Abs. 2 Satz 1 SGB V sein erkranktes Kind betreut und das Kind das zwölfte Lebensjahr nicht vollendet hat, soweit der Arzt die Notwendigkeit der Anwesenheit des Arbeitnehmers zur Betreuung bestätigt.
31.05.2018 | Aktuelles 2018 | Wertguthabenfonds
31.05.2018
Umsetzung der neuen europäischen Datenschutzrichtlinie
Sehr geehrter Besucher,

wir freuen uns, dass Sie unsere Website aufgerufen haben. Wir möchten Sie darüber informieren, dass wir in Umsetzung der neuen europäischen Datenschutzrichtlinie unsere Website entsprechend abgesichert und die Vorgaben der Datenschutzrichtlinie erfüllt haben. Soweit technisch nicht erforderlich, werden ohne Ihre Zustimmung keine Daten erhoben, gespeichert oder weitergegeben. Dies trifft auch auf vorhandene Verlinkungen auf unserer Website zu.

Danke für den Besuch unserer Website!

09.04.2018 | Aktuelles 2018 | LANGZEITKONTEN
09.04.2018
Jahreskontoauszug 2017
Die Kontoauszüge für das Jahr 2017 wurden an Sie zugestellt. Mit diesen Hinweisen geben wir Ihnen noch einige wichtige Informationen zum Jahreskontoauszug.

  • Die Wertstellung, das heißt der Tag, an dem Ihre Einbringung dem Langzeitkonto gutgeschrieben wird, ist der 1. des Einzahlungsmonats. Die Verzinsung erfolgt bereits ab dem 1. des Einzahlungsmonats, auch wenn die Einbringung erst im Laufe des Monats erfolgt.
Lesen Sie mehr...
  • Es fallen keine Kontoführungsgebühren oder sonstige Gebühren für Ihr Langzeitkonto an. Diese trägt – wie tariflich vereinbart – Ihr Arbeitgeber.

  • Die Zinsgewinne des vergangenen Jahres werden mit dem einmal jährlich verschickten Kontoauszug aus-gewiesen.

  • Das Langzeitkonto ist kein „Girokonto“ oder „Sparbuch“. Das Wertguthaben kann aufgrund gesetzlicher Vorschriften nur für die Finanzierung von Arbeitsentgelt während der Freistellungsphase verwendet werden.

  • Sie können Ihr Langzeitkonto nicht kündigen und dann das angesparte Wertguthaben auf Ihr Girokonto auszahlen lassen. Eine Auszahlung erfolgt aber, wenn Sie bei Ihrem Arbeitgeber ausscheiden und Ihr Langzeitkonto nicht durch einen neuen Arbeitgeber oder durch die Deutsche Rentenversicherung Bund fortgeführt wird. Im Todesfall wird das Wertguthaben an die Erben ausgezahlt.

  • Das Wertguthaben ist angespartes Arbeitsentgelt einschließlich der Arbeitgebersozialversicherungsanteile. Deshalb kann eine Auszahlung grundsätzlich nur über Ihren Arbeitgeber erfolgen. Dabei werden die zum Auszahlungszeitpunkt geltenden steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Regelungen berücksichtigt.

26.02.2018 | Aktuelles 2018 | LANGZEITKONTEN
26.02.2018
Zinsgutschrift: Ihre Zinsen für das Jahr 2017
Die Zinsgutschriften sehen Sie ab sofort über Ihren persönlichen online-Zugriff im Langzeitkontenportal. Natürlich teilen wir Ihnen die Zinsgutschrift auch auf Ihrem Kontoauszug 2017 mit. Dieser wird zum 31. März 2018 versandt.

16.02.2018 | Aktuelles 2018 | LANGZEITKONTEN
16.02.2018
Zinsgutschrift: Ihre Zinsen für das Jahr 2017
Die Zinsen für das Jahr 2017 werden zur Zeit systemtechnisch den Langzeitkonten gutgeschrieben. Wir bitten Sie noch um ein wenig Geduld.

Aktuelles Archiv

Haben Sie Fragen?

Sie haben Fragen rund um das Thema Langzeitkonten? Gucken Sie sich unsere Liste der Fragen und Antworten an!

Zur FAQ Seite

Kontakt

Gerne stehen stehen wir Ihnen auch persönlich mit Rat und Tat zur Seite.

Kontakt